Kindern und Jugendlichen Sicherheit geben
Uns liegt das Wohlergehen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf den Freizeiten am Herzen. Deshalb geben wir unseren ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Schutzkonzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beim Bibellesebund konkrete Handlungsgrundlagen für den Schutz vor jeglichem körperlichen, emotionalen und geistlichen Missbrauch an die Hand.
Wir wollen, dass die Begegnung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Aufmerksamkeit und Respekt geprägt ist. Wir wollen hinschauen und nicht wegsehen, reden und nicht schweigen, klarstellen und nicht verdecken. Dazu dienen die Informationen in diesem Schutzkonzept, die von jedem Mitarbeitenden auszufüllende Selbstverpflichtungserklärung und die Schulungseinheiten bei den Vorbereitungstreffen.
Beim Bibellesebund stellt die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einen besonderen Schwerpunkt dar. Wir wollen in unserer Gesellschaft dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche zu selbstbewussten, fröhlichen und reifen Menschen heranwachsen können, die ein gesundes und selbstbestimmtes Leben führen und die bereit und in der Lage sind, Verantwortung für sich, die Welt und andere Menschen zu übernehmen. Unter anderem haben wir uns zur Aufgabe gemacht, den Kindern nicht nur mit Spiel und Spaß die Freizeit zu gestalten, sondern ihnen auch Zugänge zur Bibel zu ermöglichen. Hier können sie nach Antworten suchen auf ihre Fragen nach einem sinnvollen Leben, einer hoffnungsvollen Zukunftsperspektive und nach einem guten Miteinander.
Damit das alles möglich ist, brauchen Kinder und Jugendliche einen sicheren Rahmen, in dem sie sich vertrauensvoll bewegen können. Sie brauchen Menschen, die sich Zeit für sie nehmen, ihnen zuhören und die ihnen mit Liebe, Achtung und Respekt begegnen. Nur in einem solchen Rahmen voller Schutz, Sicherheit und Geborgenheit können sie sich anderen anvertrauen, ihre Fragen stellen und nach Antworten suchen.
Darum ist es für uns als Bibellesebund selbstverständlich, dass wir in unserer Arbeit den Heranwachsenden genau diesen Rahmen bieten. Kinder und Jugendliche sollen bei uns Schutz und Sicherheit finden, einen Raum des Friedens, der Wertschätzung und des Respekts. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Wir wollen zum einen selbst den uns anvertrauten jungen Menschen mit Achtung, Respekt und Liebe begegnen. Zum anderen ist es unsere Verpflichtung, für das körperliche, seelische und geistliche Wohlergehen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Wir wollen, dass die Begegnung mit den Kindern und Jugendlichen von Aufmerksamkeit und Respekt geprägt ist. Wir wollen in all unseren Veranstaltungen einen sicheren Rahmen schaffen, in dem sie sich frei und ohne Angst bewegen können. Wir wollen auch immer wieder selbstkritisch auf unsere eigenen Strukturen schauen und mögliche Schlupflöcher aufdecken, die potenzielle Täter/Täterinnen ausnutzen könnten, um sich Kindern und Jugendlichen auf unangemessene Weise zu nähern oder ihnen Schaden zuzufügen. Und wenn wir solche Schlupflöcher gefunden haben, setzten wir alles daran, auch an diesen Stellen die Sicherheit für Kinder und Jugendliche zu erhöhen. Wir wollen insgesamt die potenziellen Möglichkeiten, Kindern und Jugendlichen schaden zu können, so klein wie möglich halten.
Als Christen verbinden wir Liebe, Schutz, Respekt und Frieden unbedingt auch mit der guten Nachricht von Jesus Christus. Aus ihr schöpfen wir persönlich immer wieder Kraft, Mut und Hoffnung für unser eigenes Leben, gleichzeitig aber auch für eine Welt, in der Misstrauen, Vorurteile und jede Form von Gewalt die Oberhand zu gewinnen scheinen. Wir folgen Jesus Christus nach, der über Frieden, Versöhnung und Vergebung gesprochen hat. Er ist jederzeit mit Wertschätzung, Liebe, Achtung und Respekt auf alle Menschen zugegangen, auch auf Außenseiter und Randgruppen. Und ganz besonders hatte er ein Herz für Kinder. Darum ziehen wir unser Anliegen, den Schwächsten dieser Gesellschaft einen sicheren Raum zu bieten, nicht nur aus unserem gesunden Menschenverstand, sondern ganz besonders auch aus der Bibel, aus unserem Glauben an Jesus Christus und aus der Überzeugung, dass Gott jeden Menschen individuell wunderbar, wertvoll und mit Würde als sein Gegenüber geschaffen hat. Dieser Wert, diese Würde soll sich durch all unsere Veranstaltungen ziehen, seien es Freizeiten, LEGO® Stadt, HolzBauWelt, Kinder- und Jugendprogramme in Gemeinden und bei unserer Campingarbeit, dem kibi-Ferientreff. Das Gleiche gilt für das Miteinander in den Teams bei Seminaren, Schulungen, Begegnungstagen und in der Mitarbeit bei den oben genannten Aktionen für Kinder und Jugendliche. Wertschätzung und Respekt gilt für alle. Darum wollen wir gemeinsam hinschauen und nicht wegsehen, reden und nicht schweigen, klarstellen und nicht verdecken.
2.1. Die Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Bei allen Angeboten des Bibellesebundes hat der umfassende Schutz der Kinder und Jugendlichen eine hohe Priorität. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten in ihrem Verantwortungsbereich darauf, dass die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Aktivitäten gewährleistet ist.
Sollte es aus irgendwelchen zwingenden Gründen unerlässlich sein, unsere eigenen Regeln des Kinder- und Jugendschutzes zum Wohl der uns Anbefohlenen zu übertreten (zum Beispiel bei Gefahr oder einer besonderen Situation der Hilfsbedürftigkeit von Kindern oder Jugendlichen), dokumentieren und kommunizieren wir es transparent.
Alle Hauptamtlichen des Bibellesebundes werden regelmäßig sensibilisiert und darin geschult, wie man sich Kindern und Jugendlichen gegenüber angemessen verhält und wie man Übergriffe ansprechen und ausräumen kann. Ehrenamtliche werden dem Umfang ihres Einsatzes gemäß geschult uns sensibilisiert.
2.2. Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen haben Vorrang
Das Hauptaugenmerk bei allen Einsätzen gilt den körperlichen, seelischen und geistlichen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Ihr Wohl ist vor die eigenen Bedürfnisse und Interessen zu stellen. In diesem Zusammenhang legen wir zum Beispiel Wert darauf, dass die Nachtruhe eingehalten wird, Alkohol, Zigaretten und alle anderen Drogen verboten sind und ein verantwortungsbewusster Umgang mit Medien stattfindet.
2.3. Der Schutz vor jeder Art von Gewalt
Kinder und Jugendliche werden mit Respekt und Würde behandelt. Bevorzugung, Belästigung, Diskriminierung und andere Formen der Erniedrigung werden bei keiner unserer Veranstaltungsformen geduldet.
Wir schätzen und respektieren es, dass die Kinder unterschiedlich sind, und zwar in Bezug auf ihren Körper, ihren Glauben, ihr Geschlecht, ihre Kultur, ihre Bildung, ihren Intellekt usw. In all dem werden Kinder nicht diskriminiert oder benachteiligt.
Bei allen Angeboten achten wir darauf, Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Missbrauch oder Ausbeutung durch Dritte zu schützen. Dazu zählen:
Körperliche Gewalt
Bei vorsätzlicher körperlicher Verletzung von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur an Übergriffe zu denken, sondern auch an regulative Maßnahmen. Der Bibellesebund duldet keine körperliche Misshandlung oder Bestrafung, weder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch durch andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Werden Kinder zurechtgewiesen, um die Disziplin in der Gruppe wiederherzustellen, geschieht dies immer im Kontext von Liebe, Vergebung und Versöhnung. Disziplinierung wird niemals mit Demütigung geschehen, weder im Einzelgespräch noch in der Öffentlichkeit.
Die Sorge für die körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundpflichten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch fehlende Bereitstellung von Getränken und Nahrungsmitteln sowie die ausbleibende Erfüllung von Grundbedürfnissen (Wärme, Wohnraum, Schutz usw.) kann die körperliche Unversehrtheit der Kinder gefährdet werden. Deshalb ist auch hier auf eine Gewährleistung der Grundversorgung zu achten.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die mit, an oder vor Kindern oder Jugendlichen stattfindet. Dazu gehört auch das Erzwingen oder Verleiten eines Minderjährigen zur Teilnahme an sexuellen Handlungen oder zur sexuellen Erregung oder Befriedigung eines anderen, unabhängig davon, ob sich die Kinder bzw. Jugendliche dessen bewusst sind, was geschieht, oder nicht. Aufgrund körperlicher, psychischer oder sprachlicher Unterlegenheit sind Kinder und Jugendliche nicht in der Lage, an dieser Stelle für ihre Rechte einzutreten.
Sexualisierte Gewalt kann beinhalten:
- körperliche Berührung, einschließlich penetrierender oder nicht penetrierender Handlungen
- berührungslose Handlungen, wie zum Beispiel das Anschauen von pornografischem Material oder die Aufforderung an Kinder und Jugendliche, sich sexuell unangemessen zu verhalten
- unangemessenes Reden, wie zum Beispiel sexuelle Anspielungen oder Witze
- sexuelle Belästigung: Mobbing oder Nötigung sexueller Art und das unerwünschte oder unangemessene Versprechen von Belohnungen im Austausch für sexuelle Gefälligkeiten
In der Regel kennt das Kind bzw. der oder die Jugendliche die übergriffige Person gut, vertraut ihr und erwartet nichts Böses. Der Täter oder die Täterin nutzt die eigene Macht- und Autoritätsposition aus, um die eigenen Bedürfnisse auf Kosten der Minderjährigen zu befriedigen. Der Missbrauch kann mit körperlicher Gewalt und/oder psychischem und emotionalem Druck oder Zwang einhergehen.
Für unsere Arbeit bedeutet das:
Die verantwortungsvolle Gestaltung von Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen in der inhaltlichen Arbeit bedeutet einerseits Nähe zuzulassen, andererseits Grenzen wahrzunehmen und selbst aufzuzeigen. In der Beziehungsarbeit hat auch Körperkontakt seinen Platz. Der muss jedoch verantwortungsvoll gestaltet werden und darf vonseiten der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters nicht zu irgendeiner Form von körperlicher Bedürfnisbefriedigung ausgenutzt werden. Außerdem dürfen körperliche Kontakte keine Grenzen überschreiten. Das bedeutet, dass respektvoll mit formulierten Grenzen umgegangen werden muss. So ist ein Nein seitens der Kinder und Jugendlichen niemals zu übergehen, beispielsweise bei spielerischen Raufereien. In einer Situation, in der das Kind oder der Jugendliche den Körperkontakt sucht, ist der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin in der Verantwortung, Grenzen klar zu formulieren und auf deren Einhaltung zu achten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen für sich persönlich Verantwortung übernehmen und ebenfalls Grenzen formulieren, zum Beispiel wenn Kinder oder Jugendliche extrem anhänglich sind.
Die Einhaltung dieser Regeln, die Respektierung von persönlichen Grenzen gilt selbstverständlich auch innerhalb des Teams der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Psychische Gewalt
Darunter verstehen wir jede Form der Missachtung oder Zurückweisung von Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Gleichaltrige, zum Beispiel durch verbale Gewalt, Unterdrückung, Ausgrenzung oder Beleidigung. Wir verurteilen es, Kindern das Gefühl zu geben, Angst haben zu müssen, in Gefahr zu sein, verdorben, wertlos, ungeliebt oder unzulänglich zu sein. Dazu gehört auch alles, was mit der Ausübung uneingeschränkter Macht über eine schwächere Person verbunden ist: Mobbing, ständige Kritik, Beschimpfungen, unangemessene Erwartungen, Ablehnung, aber auch Grenzüberschreitungen. All das kann nachteilige Folgen auf das Verhalten und die emotionale Entwicklung eines Kindes und Jugendlichen haben.
Kinder und Jugendliche werden bei allen Bibellesebund-Aktivitäten vonseiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Respekt und Wertschätzung behandelt.
Für unsere Arbeit bedeutet das:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dulden keine verbale Verletzung von Kindern und Jugendlichen durch Spott, herabsetzende Spitznamen und Bemerkungen, anzügliche Witze, Drohungen, Beschimpfungen oder Ähnliches.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind möglichst unparteiisch. Sie bevorzugen keinen und schließen niemanden aus.
- Kinder, Jugendliche und Teammitglieder bringen unterschiedliche Gewohnheiten, Reife, Hintergründe und Wertvorstellungen mit. Was die einen als normal betrachten, verletzt andere in ihren Empfindungen. Ein bewusstes Missachten, Bloßstellen oder Verspotten solcher Empfindungen ist offen anzusprechen. Zugleich muss korrigierend eingegriffen und einer zukünftigen Missachtung entgegengewirkt werden.
Religiöser Missbrauch
Wir bemühen uns, Gottes Liebe für alle Kinder zu jeder Zeit mit unserem Leben und Vorbild widerzuspiegeln. Wir wollen die Botschaft Gottes altersgerecht, kreativ und zeitgemäß weitergeben.
Darum vermeidet der Bibellesebund auch in diesem Bereich alle Formen von Missbrauch.
Darunter verstehen wir Nötigung, Kontrolle oder Manipulation eines Kindes oder Jugendlichen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie ihre Autorität oder ihr Vertrauen durch Drohungen oder Druck ausnutzen, um die Heranwachsenden zu erwünschten Antworten, Aussagen oder Handlungen zu bringen.
Beispiele hierfür sind:
- Die Ausnutzung unserer Position, um Kindern und Jugendlichen das Gefühl zu geben, dass sie etwas sagen oder tun müssen, um für uns akzeptabel zu sein.
- Das Erwecken eines Gefühls des Versagens oder der Scham, wenn Kinder und Jugendliche nicht mit unserem geistlichen Programm mitgehen.
- Die christliche Botschaft auf übermäßig emotionale oder angstbesetzte Weise zu vermitteln.
- Die Freiheit des Kindes oder Jugendlichen, seinen Glauben bzw. Unglauben auszudrücken, nicht zu respektieren, seine Fragen oder sein Bedürfnis nach rationalen Erklärungen nicht zu respektieren oder Kinder bzw. Jugendliche aufgrund ihres Glaubens auszuschließen.
Darum vermeiden es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während ihrer Einsätze, auf religiöser Ebene Druck auszuüben, Teilnehmerinnen und Teilnehmern Angst zu machen oder sie zu manipulieren.
Die Angebote des Bibellesebundes bieten Kindern und Jugendlichen Spannung, Spiel und Spaß. Gleichzeitig verpflichten wir uns zu Maßnahmen, die alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor möglichen Gefahren schützen. Daher liegt es in unserer Verantwortung, die mit jeder Aktivität verbundenen Risiken zu erkennen und angemessene Entscheidungen zum Umgang mit diesen Risiken zu treffen. Wir verpflichten uns, bei allen Veranstaltungen hohe Standards bei der Vorbereitung und Betreuung einzuhalten.
Überall, wo Menschen zusammenkommen, gibt es ein Risiko von Missbrauch. Das können wir nicht komplett ausschließen, aber wir können es so gering wie möglich halten, zum Beispiel durch folgende Maßnahmen:
- In unseren Seminaren thematisieren wir immer wieder, wie wichtig uns der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist. Wir schulen in diesem Bereich und weisen regelmäßig auf unsere Leitlinien hin. Allen haupt- und ehrenamtlichen Teamleiterinnen und -leitern muss klar sein: Sie sind verantwortlich für das Team und die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie schauen in besonderer Weise hin, wenn Verdachtsmomente für unangemessenes Verhalten auftauchen, sie sprechen an und holen sich ggfs. Rat beim Kinderschutzbeauftragten oder anderen fachbezogenen Quellen. Gleichzeitig geben sie ihrem Team und der Gruppe zu verstehen, dass sie jederzeit für sie da und ansprechbar sind.
- Im Umgang von Teamleitung mit Teammitgliedern besteht grundsätzlich die Gefahr von Machtmissbrauch und Manipulation, allein durch das Machtgefälle zwischen Leitung und Team. Seelsorgerliche Gespräche könnten missbräuchlich geführt werden. Um hier sensibel zu bleiben, wird sowohl bei der Teamleitung als auch im Team ein Bewusstsein für dieses Risiko geschaffen. Alle im Team sind aufgefordert, ihrer intuitiven Wahrnehmung zu folgen, Entwicklungen zu beobachten, schräge Eindrücke anzusprechen und Beobachtungen weiterzugeben. Auch selbst erlebte Grenzüberschreitungen sollen thematisiert werden.
- Alle Teammitglieder müssen die Handlungspläne und das Beschwerdemanagement des Bibellesebundes kennen und im Bedarfsfall abrufen und anwenden können. Alle Handlungspläne liegen so vor, dass man jederzeit darauf zugreifen und sie einsehen kann.
- Im Fall der Beschwerde von Teammitgliedern beim Kinderschutzbeauftragten wird im Gespräch genau das Vorgehen mit den Betroffenen abgesprochen. Im Notfall wird der Kinderschutzbeauftragte sofort eingreifen. Sollten sich die Beschwerden als unbegründet herausstellen, werden Maßnahmen ergriffen, wie die Person, gegen die zu Unrecht eine Beschwerde vorlag, wieder rehabilitiert wird und eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit im Team gewährleistet sein kann.
Betreuungsschlüssel
Der Betreuungsschlüssel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Kindern und Jugendlichen ist hoch genug, um Schaden zu minimieren und positive Beziehungen zu maximieren. Dieses wird je nach Erfahrung und Alter der Teammitglieder, der Zusammensetzung der Gruppe und der Freizeitschwerpunkte in Rücksprache mit der BLB-Leitung angepasst.
Aufsichtspflicht
Mit der schriftlichen und unterschriebenen Anmeldung übertragen die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen ihre Aufsichtspflicht dem Team einer Freizeit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Freizeit nehmen die Aufsichtspflicht mit der nötigen Sorgfalt jederzeit wahr. Sie ist angepasst an Alter und Zusammensetzung der Gruppe, der Tageszeit, der Umgebung und des Programms.
Folgendes ist besonders zu beachten:
- Wenn angemeldete Kinder und Jugendliche nicht auf der Freizeit erscheinen, ist sofort Kontakt mit den Eltern aufzunehmen.
- Falls Kinder oder Jugendliche wegen wiederholter grober Verstöße gegen die Freizeitregeln oder aus anderen Gründen nach Hause geschickt werden müssen, ist die Freizeitleitung für sie bis zu dem Zeitpunkt verantwortlich, an dem sie wieder der Obhut der Eltern übergeben werden.
- Die Kinder und Jugendlichen bekommen deutlich die Grenzen des Freizeitgeländes gezeigt, innerhalb dessen sie sich ohne Aufsicht bewegen dürfen. Trotzdem lassen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem Gelände immer wieder blicken, um Präsenz zu zeigen, Aufsicht zu führen und im Bedarfsfall helfen und eingreifen zu können.
- Kinder und Jugendliche dürfen sich nicht ohne Absprache mit dem Leitungsteam vom Freizeitgelände entfernen. Wenn doch sind Ort, Grund und Dauer für die Abwesenheit zu klären. Grundsätzlich sollen Kinder und Jugendliche nicht allein unterwegs sein.
- Die Freizeitleitung ist dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit allen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vertraut sind und wissen, was bei Feuer, Unfall oder Missbrauch zu tun ist. Außerdem formuliert die Freizeitleitung den Mitarbeitern gegenüber klar, was die Aufsichtspflicht konkret für diese Freizeit bedeutet, vor allem, wenn außergewöhnliche Aktivitäten geplant sind.
- Darüber hinaus geben die Eltern über den Freizeitpass das schriftliche Einverständnis für Sonderbehandlungen wie Zecken entfernen, Autotransport usw.
Gefährliche Aktivitäten
Das Freizeitteam ist in der Pflicht, sich im Vorfeld ausführlich über „gefährliche” Aktivitäten zu informieren und die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Außerdem muss klar sein, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei besonderen Aktionen eingehalten werden müssen, die dann auch neben den Sicherheitsvorkehrungen genauestens zu befolgen sind.
Versorgung
Da auch die Grundbedürfnisse wie Essen, Trinken, Schlaf und Gesundheit in der Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen, achten sie auf folgende Punkte:
- Sie legen bewusst Pausen und Ruhephasen im Freizeitgeschehen ein.
- Sie schicken die Kinder und Jugendlichen zu angemessenen Zeiten ins Bett und achten auf die Einhaltung der Nachtruhe.
- Sie stellen ausreichend Getränke auch außerhalb der Mahlzeiten kostenlos bereit und weisen immer wieder auf die Wichtigkeit des Trinkens hin.
- Sie weisen im Bedarfsfall Einzelne auf eine ausreichende Körperhygiene hin.
Umgang mit Gewalt und Konflikten
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sensibilisiert, wie sie während einer Freizeit Konflikte unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erkennen und dazu befähigt angemessen damit umzugehen und wissen, wo sie Hilfe holen können.
- Klare Regeln für ein gewaltfreies Miteinander werden zu Beginn der Freizeit erklärt. An diese Regeln halten sich natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Nicht jeder Streit muss von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter geklärt und geschlichtet werden. Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihren Konflikt aber selbst nicht lösen können, dürfen sie jederzeit um Hilfe und Unterstützung bitten.
- Sollten Streitsituationen in Gewalt, Ungerechtigkeit, Beleidigungen oder Erniedrigungen münden, greifen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch ungefragt ein und unterbinden jede Form von unangemessenem Verhalten.
- Spielerisches „Raufen“ ist für manche Kinder in Ordnung und muss deshalb nicht sofort angemahnt werden. Sobald aber Grenzen und „Nein!“-Rufe nicht beachtet werden, greifen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.
- Dasselbe gilt auch für spielerisches Necken, Raufen und „Streiche“ im Team der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch hier müssen Grenzen eingehalten und „Stopp!“-Signale beachtet werden. Sarkastische, ironische, scherzhaft beleidigende Bemerkungen und Witze untereinander sind nicht hilfreich und irritieren häufig die Kinder und Jugendlichen.
- Kinder werden nicht zu Spielen oder Aktionen gedrängt, die ihnen zu unheimlich, zu gewaltsam oder aus anderen Gründen unangenehm sind.
- Kinder haben jederzeit das Recht, während eines Spiels, einer Rauferei, einer Wasserschlacht auszusteigen oder „Stopp!“ zu rufen. Die anderen müssen das akzeptieren. Die Aufsichtspersonen achten darauf, dass solch ein Ausstieg ohne weitere Konflikte möglich ist.
- Die ganze Freizeitgruppe wird immer wieder dafür sensibilisiert, dass alle rücksichtsvoll miteinander umgehen, Grenzen achten usw.
- Reflexionsgespräche, Feedbackrunden u. ä. helfen, den eigenen Umgang in der Gesamtgruppe zu bewerten und ggfs. anzupassen.
Umgang mit Handys und nicht jugendfreien Medien
- Der Umgang mit Handys und anderen elektronischen Geräten bringt immer wieder das Risiko von Konflikten, unkontrolliertem Medienkonsum, Cybermobbing und anderen Gefahren mit sich.
- Gleichzeitig sind Handys eine gute Möglichkeit, die Erziehungsberechtigten über das Wohlergehen auf der Freizeit zu informieren, und werden auf Jugendfreizeiten gerne zur schnellen Informationsweitergabe genutzt.
- Die Erziehungsberechtigten sind grundsätzlich für die Medienerziehung des Kindes verantwortlich.
- Wir empfehlen für Kinderfreizeiten, Handys grundsätzlich zu verbieten oder die Handys mit Zustimmung der Eltern an einem zentralen Ort zu lagern (zum Beispiel im Leitungszimmer) und sie einmal pro Tag für eine bestimmte Zeit (zum Beispiel 30-45 Minuten) herauszugeben, dann aber in einem kontrollierbaren Raum.
- Kein Kind darf ohne Aufsicht mit seinem Handy in einem Schlafzimmer sein.
- Kein Handy darf nachts in einem Schlafzimmer der Kinder sein.
- All das muss mit den Eltern abgesprochen und mittels Unterschrift von den Eltern unterstützt werden.
- Wir empfehlen für Jugendfreizeiten, so wenig elektronische Geräte wie nötig mitzugeben und das Datenvolumen für die Internetnutzung und den Zugriff auf Internetseiten und Social Media einzugrenzen.
- Auf Jugendfreizeiten wird der Medienkonsum in den Zimmern nicht von den Verantwortlichen auf der Freizeit kontrolliert. Sollte es von den Erziehungsberechtigten gewünscht sein, dass Handys, Tablets, etc. zu bestimmten Zeiten eingesammelt werden, muss dies mit der Freizeitleitung abgesprochen und schriftlich festgehalten werden.
Recht auf Privatsphäre
Gemäß Artikel 16 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Privatsphäre. Die wird im Rahmen einer Freizeit zwar eingeschränkt (zum Beispiel durch Mehrbettzimmer und Ähnliches), doch wird das Bedürfnis eines Teilnehmers bzw. einer Teilnehmerin nach einem Rückzug respektiert. Gleiches gilt für das Recht auf Intimsphäre. Daher duschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich zeitlich und wenn möglich örtlich getrennt von den Kindern und Jugendlichen. Die Duschen sollten Duschtüren oder Duschvorhänge haben. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass alle beim (gleichgeschlechtlichen) Nutzen der Gemeinschaftsduschen ihren Badeanzug bzw. ihre Badehose anbehalten dürfen.
Erste Hilfe
- Über den Freizeitpass werden alle relevanten medizinischen Informationen über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Freizeit eingeholt. Diese Informationen liegen an einem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglichen und für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unzugänglichen Ort. Medikamente dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit den Eltern zugereicht werden.
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der Freizeitvorbereitung oder spätestens zu Beginn der Freizeit darüber informiert, welche Maßnahmen bei Verletzungen oder akuten Erkrankungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu ergreifen sind. Alle im Team wissen, wo sich alle wichtigen Telefonnummern befinden und wen sie in welcher Reihenfolge zu informieren haben. Es wird sichergestellt, dass die Eltern in solchen Situationen informiert und unterstützt werden.
- Auf jede Freizeit wird ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgerüsteter Verbandskasten mitgenommen und an einem zentralen Ort deponiert. Bei Aktivitäten in Gruppen hat das Team ausreichend Verbandszeug dabei. Bei großen Wanderungen in unwegsamem Gelände sind Vorkehrungen für schnelle Hilfe zu treffen (zum Beispiel, indem eine Betreuungsperson ein Handy mit sich führt).
- Schwerere Unfälle, Verletzungen und Krankheiten, die einen stationären Krankenhausaufenthalt erfordern, Todesfälle sowie größere Schäden müssen umgehend telefonisch der BLB-Leitung und den betroffenen Eltern gemeldet werden.
- Für die entstehenden Arzt- und Behandlungskosten ist die Krankenversicherung der verletzten Person zuständig, im Ausland die Auslandskrankenversicherung.
- Anbei befindet sich ein Handlungsplan für außergewöhnliche Krisen, der der jeweiligen Freizeitleitung vorliegt. Darin werden die Maßnahmen dargelegt, die zu ergreifen sind, damit sowohl die betroffenen Kinder und Jugendlichen als auch das Team und die Familien der Betroffenen unterstützt werden, und zwar auch in den Stunden und Tagen nach einem traumatisierenden Vorfall und ggfs. länger.
- Der Bibellesebund hält sich an die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Schutzes vor ansteckenden Krankheiten.
Übernachtung
- Die Schlafräume von Jungen und Mädchen sind getrennt. Wir achten darauf, dass zu keiner Zeit unbeaufsichtigte gegenseitige Besuche auf den Zimmern stattfinden.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden getrennt von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern untergebracht. Ihre Schlafräume befinden sich allerdings nah genug bei ihnen, damit eine angemessene Beaufsichtigung und bei Notfällen Hilfestellung möglich ist.
- Für den Brandfall ist der Fluchtweg nach draußen freizuhalten, ohne dass zuerst Hindernisse weggeräumt und Schlüssel geholt oder gar gesucht werden müssen.
- Bei den Ausgehzeiten für Jugendliche richten wir uns nach den gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.
Kontrollgänge in Zimmern
Bei Besuchen und Kontrollen in den Schlafräumen ist zu gewährleisten, dass Mädchenzimmer von Frauen und Jungenzimmer von Männern besucht werden.
Vor dem Betreten der Zimmer klopfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Sie achten darauf, sich nicht allein mit einem Kind bzw. Jugendlichen in einem Zimmer aufzuhalten. Ist dies unvermeidlich, bleibt die Tür offen (ggf. wird ein Außenstehender informiert). Grundsätzlich sollte die Zeit, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zimmern der Kinder sind, so kurz wie möglich gehalten werden – sofern es sich nicht um einen offiziellen Programmpunkt als Gruppe (z.B. Kleingruppenzeit) handelt.
Heimwehkinder & Krankheitsfälle
Grundsätzlich halten sich (wie oben beschrieben) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht unnötig in den Zimmern der Kinder bzw. Jugendlichen auf und schlafen natürlich auch getrennt von ihnen.
Sollte es ernsthafte medizinische Notfälle oder andere unabwägbare Gründe geben, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von diesem Grundsatz abweicht, wird auch hier möglichst darauf geachtet, dass 1:1-Situationen vermieden werden. Eine praktikable vertretbare Lösung könnte auch das Schlafen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters vor der jeweiligen Zimmertüre sein.
Wann immer vom ersten Grundsatz abgewichen wird, werden das Mitarbeiterteam und die Erziehungsberechtigten darüber informiert und der Sachverhalt schriftlich dokumentiert.
Glaubensgespräche
Um der Gefahr der Manipulation in Kleingruppengesprächen zu Glaubensthemen vorzubeugen, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch diesbezüglich in Schulungen und Vorbereitungstreffen sensibilisiert.
- Wir erzählen zeugnishaft von unserem eigenen Glauben und unseren Entdeckungen in der Bibel, ohne dabei einzufordern, dass die Kinder und Jugendlichen dieselben Entdeckungen machen oder unsere Entdeckungen für sich adaptieren müssen.
- Wir lassen unterschiedliche Glaubensäußerungen nebeneinander stehen. Wir tolerieren auch diesbezüglich die Vielfalt.
- Wir fordern von Kindern in Gesprächen keine „richtigen Antworten“ zu Glaubensfragen ein.
- Wir bauen keinen Druck auf, indem wir vermitteln, unser emotionales Wohlbefinden hänge von bestimmten erwünschten oder unerwünschten Reaktionen auf Gelesenes oder Gehörtes ab.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben authentisches Christsein. Sie bemühen sich, durch ihr Leben, um liebevolles, wertschätzendes Auftreten, das Akzeptieren von Grenzen, und sich zu entschuldigen beziehungsweise Entschuldigungen anzunehmen.
Gespräche unter vier Augen
Nicht selten kommt es im Rahmen der Arbeit zu Situationen, in denen Kinder bzw. Jugendliche ein vertrauliches Gespräch mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin suchen. Es wird angestrebt, dass in diesen Situationen beide Gesprächspartner das gleiche Geschlecht haben.
Solche Gespräche finden nicht an isolierten Orten statt. Hier kommt die Ambivalenz von Nähe und Distanz zum Tragen. Die Person, die vom Teilnehmer als Vertrauensperson ausgewählt wird, schafft in einem vertraulichen Gespräch Nähe. Distanz ist jedoch insofern notwendig, als dass das Teammitglied dafür verantwortlich ist, Grenzen zu respektieren und diese auch für sich und den Gesprächspartner aufzuzeigen.
Schon eine Autofahrt eines einzelnen Kindes (zum Beispiel zum Arzt) mit einem einzelnen Teammitglied kann für das Kind zu einer Gefahrensituation werden. Um beide vor Übergriffen oder Anschuldigungen zu schützen, wird angestrebt, dass ein Kind niemals allein mit einer erwachsenen Person in einem Auto sitzt, sondern immer noch eine zweite Person (zum Beispiel ein Kind seiner Wahl) mitnehmen kann (dementsprechend auf die Anzahl der Kindersitze auf Freizeiten achten).
Heikle Themen in Gesprächen
Kinder und Jugendliche sind in jedem Fall ernst zu nehmen. Werden bei seelsorgerlichen Gesprächen Probleme – zum Beispiel sexualisierte Gewalt, Drogenmissbrauch oder Straftaten – im persönlichen Umfeld des Kindes offenbar, sind alle Haupt- und Ehrenamtlichen mit den Handlungsplänen des Bibellesebundes vertraut und wissen, wie sie anzuwenden sind.
Sie wissen auch, dass sie verpflichtet sind, jeden Verdacht oder jede Behauptung bezüglich Missbrauch oder Schädigung eines Kindes unverzüglich an die richtige Stelle laut Handlungsplan zu melden. Dies gilt auch für den Missbrauch von Kindern an Kindern.
Allgemeine Kontaktpflege über die Freizeit hinaus
Grundsätzlich nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Freizeit von sich aus keinen persönlichen Kontakt zu privaten Zwecken per Handy o. ä. auf.
In jedem Fall streben wir an, dass die Erziehungsberechtigten über den Kontakt informiert werden.
Aufsichtspflicht
- Während der gemeinsamen Programmpunkte obliegt die Aufsichtspflicht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kibi-Ferientreffs. Dies gilt ausdrücklich nicht für den Weg zum Veranstaltungsort bzw. wieder zurück (z.B. zum Stellplatz).
- Es handelt sich bei den Veranstaltungsformaten des kibi-Ferientreffs um freiwillige und offene Angebote. Die Kinder nehmen freiwillig teil und können deshalb jederzeit das Programm verlassen. Da es sich beim Campingplatz um eine geschlossene Anlage handelt, gibt es bzgl. Heimweg folgende Praxis: Kinder bis 8 Jahren werden von den Eltern abgeholt bzw. von einer Mitarbeiterin zum Stellplatz begleitet. Kindern ab 9 Jahren finden in der Regel selbständig und sicher diesen Weg. Im Einzelfall können mit den Eltern individuelle Regelungen vereinbart werden.
Gespräche unter vier Augen
Nicht selten kommt es im Rahmen der Arbeit zu Situationen, in denen Kinder bzw. Jugendliche ein vertrauliches Gespräch mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin suchen. Es wird angestrebt, dass in diesen Situationen beide Gesprächspartner das gleiche Geschlecht haben. Solche Gespräche finden nicht an isolierten Orten (zum Beispiel in einem privaten Zelt oder in einem Wohnwagen) statt, sondern öffentlich (zum Beispiel im offenen Programmzelt oder am Sportplatz). Hier kommt die Ambivalenz von Nähe und Distanz zum Tragen. Die Person, die vom Teilnehmer als Vertrauensperson ausgewählt wird, schafft in einem vertraulichen Gespräch Nähe. Distanz ist jedoch insofern notwendig, als dass das Teammitglied dafür verantwortlich ist, Grenzen zu respektieren und diese auch für sich und den Gesprächspartner aufzuzeigen. Sinnvoll wird in der Regel auch sein, dass die Freizeitleitung oder ein anderer Mitarbeiter/Mitarbeiterin über das Stattfinden des Gespräches Bescheid weiß.
Heikle Themen in Gesprächen
Kinder und Jugendliche sind in jedem Fall ernst zu nehmen. Werden bei seelsorgerlichen Gesprächen Probleme – zum Beispiel sexualisierte Gewalt, Drogenmissbrauch oder Straftaten – im persönlichen Umfeld des Kindes offenbar, sind alle Haupt- und Ehrenamtlichen mit den Handlungsplänen des Bibellesebundes vertraut und wissen, wie sie anzuwenden sind.
Sie wissen auch, dass sie verpflichtet sind, jeden Verdacht oder jede Behauptung bezüglich Missbrauch oder Schädigung eines Kindes unverzüglich zu melden. Dies gilt auch für den Missbrauch von Kindern an Kindern.
Nähe und Distanz bei Spielen und anderen Aktivitäten
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten bei Spiel- und Sportaktionen auf ein gewaltfreies Miteinander und greifen ein, wenn Grenzen überschritten oder Einzelne beleidigt oder angegriffen werden. Klare Spielregeln können helfen, rauen Körpereinsatz in verträglichem Rahmen zu halten.
- Kinder und Jugendliche werden nicht zu Spielen oder Aktionen gedrängt, die ihnen zu unheimlich, zu gewaltsam oder aus anderen Gründen unangenehm sind.
- Kinder und Jugendliche haben jederzeit das Recht, während eines Spiels auszusteigen oder „Stopp!“ zu rufen. Die anderen müssen das akzeptieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten darauf, dass solch ein Ausstieg ohne weitere Konflikte möglich ist.
- Dasselbe gilt auch für das Miteinander im Mitarbeiterteam. Auch hier müssen Grenzen eingehalten und „Stopp!“-Signale beachtet werden. Sarkastische, ironische, scherzhaft beleidigende Bemerkungen und Witze untereinander sind nicht hilfreich und irritieren häufig die Kinder und Jugendlichen.
- Selbstverständlich wenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinerlei Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen an. Auch nicht, um sie zu strafen.
- Auch beim natürlichen Umgang zwischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und den Kindern und Jugendlichen muss auf ein gesundes Maß zwischen Nähe und Distanz geachtet werden. Manche Kinder suchen von sich aus überdurchschnittlich viel Nähe. Da ist es wichtig, eine gesunde Distanz zu wahren und das Kind hin und wieder freundlich zu bitten, etwas mehr Abstand zu halten.
- Wir nehmen keine Kinder auf den Schoß. Wir suchen keinen Kuschel- oder Körperkontakt zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Umgang innerhalb des Teams
- Dasselbe gilt ebenfalls für den Umgang innerhalb des Teams. Die Gefahr des Machtmissbrauchs von älteren zu jüngeren Teammitgliedern oder gar von Teamleitung zu Teammitgliedern ist grundsätzlich immer gegeben, ganz besonders in Zweierteams. Umso wichtiger ist es, Verdachtsmomente oder auch eigenes Empfinden diesbezüglich wahrzunehmen und anzusprechen.
- Wohnwagen werden grundsätzlich nur von denjenigen betreten, die darin wohnen.
- Auch Zweiergespräche zwischen Teamleitung und einzelnen Teammitgliedern finden, sofern sie nicht sowieso im selben Zimmer bzw. im selben Wohnwagen wohnen, niemals hinter verschlossenen (Wohnwagen-)Türen statt, sondern öffentlich einsehbar.
- Das Team wird immer wieder geschult und dafür sensibilisiert, dass alle rücksichtsvoll miteinander umgehen, Grenzen achten, eine gesunde Distanz einhalten usw. Gleichzeitig sind alle aufgefordert, aufzupassen, hinzuschauen und Übergriffe anzusprechen.
- Pärchenbildungen in Teams sollten beobachtet und von der Teamleitung angesprochen und ggf. begleitet werden, um nach einem guten Umgang zu finden, der weder dem betroffenen Pärchen noch der Teamgemeinschaft schadet.
- Reflexionsgespräche, Feedbackrunden u. ä. helfen, den eigenen Umgang in der Gesamtgruppe zu bewerten und ggfs. anzupassen.
Glauben weitergeben
Um der Gefahr der Manipulation zu Glaubensthemen vorzubeugen, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch diesbezüglich in Schulungen und Vorbereitungstreffen sensibilisiert.
- Wir erzählen zeugnishaft von unserem eigenen Glauben und unseren Entdeckungen in der Bibel, ohne dabei einzufordern, dass die Kinder und Jugendlichen dieselben Entdeckungen machen oder unsere Entdeckungen für sich adaptieren müssen.
- Wir lassen unterschiedliche Glaubensäußerungen nebeneinander stehen. Wir tolerieren auch diesbezüglich die Vielfalt.
- Wir fordern von Kindern in Gesprächen keine „richtigen Antworten“ zu Glaubensfragen ein.
- Wir bauen keinen Druck auf, indem wir vermitteln, unser emotionales Wohlbefinden hänge von bestimmten erwünschten oder unerwünschten Reaktionen auf Gelesenes oder Gehörtes ab.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben authentisches Christsein. Sie bemühen sich, durch ihr Leben, um liebevolles, wertschätzendes Auftreten, das Akzeptieren von Grenzen, und sich zu entschuldigen beziehungsweise Entschuldigungen anzunehmen.
Der Bibellesebund arbeitet mit Schulen, Gemeinden, christlichen Einrichtungen und anderen Organisationen zusammen.
In einer hier gestalteten Zusammenarbeit obliegt die Verpflichtung, Kinder und Jugendliche zu schützen, grundsätzlich den Veranstaltern. Gleichzeitig versuchen wir auch unsererseits, den Schutz der Kinder und Jugendlichen in den Bereichen zu gewährleisten, die wir maßgeblich mitgestalten.
- Wir weisen Gemeinden im Vorfeld auf die Wichtigkeit von Kinder- und Jugendschutz hin und machen deutlich, dass wir davon ausgehen, dass auch die veranstaltenden Gemeinden und Organisationen ein bestehendes Schutzkonzept haben, das die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen gewährleistet. Bei Bedarf lassen wir Gemeinden und Organisationen unser Schutzkonzept zukommen. Dieses kann eine Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit legen und Anregungen für eigene Überlegungen der Partnerveranstalter geben.
- Darüber hinaus kommunizieren wir, dass die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei der jeweiligen Gemeinde, Schule oder anderen Organisation liegt.
- Wir dulden auch in Zusammenarbeit mit Partnern keinerlei Missbrauch. Wir erwarten und kommunizieren, dass alle den Kindern bzw. Jugendlichen mit Liebe und Respekt begegnen. Wenn wir Übergriffe mitbekommen, sprechen wir das an.
- Bei dem Wunsch nach Einzelgesprächen gehen wir an einen ruhigen, aber dennoch öffentlichen und einsehbaren Ort.
- Werden im Gespräch oder durch Beobachtungen Fälle von latenter oder akuter Kindeswohlgefährdung deutlich, sprechen wir mit dem Veranstalter darüber und überlegen gemeinsam, inwiefern das Kind oder die betroffene Familie Hilfe bekommen können.
- Werden bei Gesprächen akute Probleme – zum Beispiel sexualisierte Gewalt, Drogenmissbrauch oder Straftaten – im persönlichen Umfeld des Kindes offenbar, geben wir das entsprechend den Handlungsplänen des Bibellesebundes an die Veranstalter weiter. Wir machen deutlich, dass sie verpflichtet sind, jeden Verdacht oder jede Behauptung bezüglich Missbrauch oder Schädigung eines Kindes unverzüglich zu melden. Dies gilt auch für den Missbrauch von Kindern an Kindern.
Bei allen Veröffentlichungen wie Storys, Artikeln und Bildern werden die Würde und die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen geschützt.
Bildmaterial von Minderjährigen, die an Veranstaltungen des Bibellesebundes teilnehmen, werden grundsätzlich nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht. Dazu verwenden wir für jedes Angebot die passenden Formulare.
Ausnahmen können im Einzelfall Gruppenfotos im öffentlichen Raum bilden.
4.1. Sicherheitskodex
Der Bibellesebund erwartet von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie bei allen Aktivitäten, an denen die Eltern ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht an uns übertragen, hohe Sicherheitsstandards einhalten, die ihrer Position als Aufsichtspflichtige in Abwesenheit der Erziehungsberechtigten entsprechen.
Alle Haupt- und Ehrenamtlichen von Bibellesebund-Veranstaltungen verpflichten sich dabei zu Folgendem:
- Potenzielle Risiken vor und während einer Veranstaltung zur Kenntnis zu nehmen und deren Bewältigung zu planen, damit die vereinbarten und gesetzlichen Standards eingehalten werden,
- Kinder vor Gefahren zu schützen, und zwar in einer Weise, die dem Grad des Risikos sowie dem Alter und den Fähigkeiten der Kinder angemessen ist,
- Kinder niemals ohne angemessene Aufsicht durch Betreuungspersonal allein zu lassen,
- Kinder niemals zu einer Aktivität zu zwingen,
- eine positive Interaktion zwischen den Kindern zu fördern und bei Bedarf einzugreifen, wenn das Verhalten eines Kindes andere gefährden könnte,
- dafür zu sorgen, dass ein Kind am Ende eines Angebotes nicht allein auf seine Eltern/Erziehungsberechtigten warten muss (beim kibi-Ferientreff freiwillig),
- mit den vereinbarten Verfahren im Falle einer traumatischen Situation vertraut zu sein und diese zu befolgen.
4.2. Verhaltenskodex
Der Bibellesebund erwartet von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie sich gegenüber Kindern, Jugendlichen und untereinander an Verhaltensstandards halten, die ihrer Rolle als positive Vorbilder entsprechen.
Dazu gehören:
- Wir nehmen keine unangemessenen Berührungen vor und lassen auch keine zu. Wir vermeiden engen oder längeren Körperkontakt mit Kindern.
- Wir machen keine sexuell anzüglichen Bemerkungen oder Gesten gegenüber Kindern, Jugendlichen oder untereinander. Wir spielen keine sexuell anzüglichen Spiele.
- Wir tun nichts, was Kinder oder Jugendliche beschämt oder herabsetzt.
- Wir verwenden keine beleidigende oder missbräuchliche Sprache.
- Wir erlauben Kindern und Jugendlichen nicht, eine beleidigende oder diskriminierende Sprache zu verwenden oder sich an Mobbing oder anderen missbräuchlichen Aktivitäten gegenüber anderen Kindern und Jugendlichen zu beteiligen. Dies gilt auch für den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen untereinander über soziale Medien, zum Beispiel Cyber-Mobbing oder die Übermittlung unangemessener Nachrichten in Form von Fotos, Videos, Sprachnachrichten o. ä.
- Wir disziplinieren Kinder und Jugendliche nicht durch körperliche Bestrafung, auch nicht durch Schläge oder den Entzug von Nahrung oder Bettzeug. Nur wenn ein Mensch in Gefahr ist oder wenn dessen Handlungen/Verhaltensweisen einer anderen Person Schaden zufügen bzw. schwere Sachschäden verursachen könnten, darf körperliche Gewalt angewendet werden.
- Wir erledigen keine intimen Dinge für Kinder, zum Beispiel Körperhygiene oder Po wischen.
- Wir verbringen keine Zeit allein mit einem Kind, ohne dass andere in Sichtweite sind. Wir achten darauf, dass alle Interaktionen grundsätzlich einsehbar stattfinden.
- Wir betreten keine Schlafräume von Kindern, Jugendlichen und Teammitgliedern des anderen Geschlechts. Dies gilt auch für Wohnwagen auf dem Campingplatz.
- Wir achten darauf, dass alle Interaktionen mit Kindern so stattfinden, dass die Absichten der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters nicht von dem Kind oder anderen missverstanden werden können. Die gesamte Kommunikation zwischen Kindern und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern ist offen, transparent und nicht ausgrenzend.
- Wenn ein persönlicher Kontakt nach der Veranstaltung angebracht erscheint, werden die Eltern und die Leitung der jeweiligen Bibellesebund-Aktivität informiert. Dies gilt auch für Internet-Kommunikation, E-Mail und Telefonanrufe. Ausgenommen davon ist eine informative Kontaktaufnahme bzgl. BLB-Aktivitäten.
- Wir nutzen unsere vertrauensvolle und autoritätsgebende Position dem Kind gegenüber nicht aus, um es in Richtung einer bestimmten christlichen Reaktion zu manipulieren.
4.3. Selbstverpflichtung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bibellesebundes in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Der Bibellesebund will in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Kirchen Kinder, Jugendliche und Familien mit Gottes guter Nachricht bekannt machen. Dies geschieht in dem Bewusstsein, dass jeder Mensch ein Individuum ist und in Gottes Augen ein gleichwertiges Gegenüber. Folglich verdient jeder Mensch Respekt und Wertschätzung.
Auf dieser Basis verpflichtet sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter zu folgenden Punkten für die ehrenamtliche Mitarbeit:
- Ich versichere, dass ich nicht wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt verurteilt bin oder ein solches Verfahren gegen mich anhängig ist.
- Ich verpflichte mich, im Rahmen meiner Möglichkeiten alles dafür zu tun, dass bei Aktivitäten des Bibellesebundes keine Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt möglich werden.
- Ich will die mir anvertrauten Menschen vor Schaden, Gefahr, Missbrauch und Gewalt schützen.
- Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Mädchen und Jungen, Kindern und Jugendlichen, Frauen und Männern wahr und respektiere sie.
- Sollte mir sexistisches, diskriminierendes, rassistisches oder gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten begegnen, werde ich mich dem entgegenstellen.
- Ich verzichte auf abwertendes Verhalten und achte darauf, dass sich andere in ihren Gruppen, Angeboten und Aktivitäten auch so verhalten.
- Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Ich bin mir in meiner Aufgabe als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der körperlichen Dimension von Beziehungen bewusst und gestalte in einem verantwortungsvollen Rahmen Nähe und Distanz.
- Ich nutze als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter meine Rolle nicht aus, um körperlichen Kontakt zu mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und/oder anderen Teammitgliedern aufzubauen.
- Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Teilnehmerinnen, Teilnehmer bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich weiß, an wen ich mich vertrauensvoll wenden kann, um bei einem konkreten Anlass kompetente Hilfe und Unterstützung für Betroffene zu bekommen.
- Alles, was ich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zusammen mit einer mir anvertrauten Person tue, gestalte ich offen und einsehbar.
Gesunde Beziehungen sind die Grundlage aller Bibellesebund-Angebote. Dennoch sind wir uns bewusst, dass es Menschen gibt, die versuchen könnten, unsere Angebote zu nutzen, um Kinder und Jugendliche auszubeuten. Um diese Gefahr so gering wie möglich zu halten, verpflichtet sich der Bibellesebund, bei der Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen folgende Richtlinien einzuhalten:
- Eine aktuelle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge (in Deutschland: erweitertes polizeiliches Führungszeugnis) werden bei Freizeiten und beim kibi-Ferientreff von Freizeitleiterinnen und Freizeitleitern eingefordert und geprüft. Für weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. beim kibi-Ferientreff) wird dies im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung abgedeckt.
- Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist die Unterzeichnung einer digitalen oder schriftlichen Bestätigung, dass die Person das Kinderschutzkonzept bzw. den für den eigenen Arbeitsbereich relevanten Teil daraus gelesen und verstanden hat und sich verpflichtet, sich an die dort aufgeführten Richtlinien zu halten.
- Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bibellesebundes müssen eine Kinderschutzschulung besuchen und diese alle fünf Jahre wiederholen bzw. auffrischen.
- Darüber hinaus führt der Bibellesebund bei der Einstellung von Personal ein Gespräch, in dem die Eignung der Person für die Arbeit mit Kindern und/oder Jugendlichen festgestellt wird. Zur Absicherung werden ggfs. Nachweise über Erfahrung, Charakter und Qualifikationen geprüft.
- Alle gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten.
- Da der Bibellesebund in erster Linie für das Wohl des Kindes verantwortlich ist, werden keine Personen eingestellt, von denen bekannt ist, dass sie pädophil sind, Kinder missbrauchen oder ähnliche Straftaten begangen haben.
Kindesmissbrauch gedeiht in einer Atmosphäre der Geheimhaltung. Deshalb verpflichtet sich der Bibellesebund zur Transparenz. Kinder und Erwachsene sollen jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Bedenken zu Schutz- und Sicherheitsfragen zu äußern. Sie sollen wissen, dass alle Bedenken ernst genommen werden und die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.
Für unsere Arbeit bedeutet das:
- Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen. Straftaten werden nicht gedeckt, sondern den entsprechenden Behörden wie Polizei und/oder Jugendamt gemeldet.
- Wir unternehmen positive Schritte, um den bestmöglichen Schutz von eventuell Betroffenen zu gewährleisten.
- Wir schützen Kinder, Haupt- und Ehrenamtliche oder andere Erwachsene, die übergriffig behandelt wurden, tragen wir aktiv zur Aufklärung bei. Im Bedarfsfall veranlassen wir eine Untersuchung durch interne oder externen Fachkräfte, sofern das nicht schon von anderer Seite veranlasst wurde.
- Wir bewahren vertrauliche Aufzeichnungen über alle Beschwerden/Anzeigen und die ergriffenen Maßnahmen auf.
6.1. Ein Kind oder ein Jugendlicher erzählt von erlebtem Missbrauch im persönlichen Umfeld außerhalb einer Bibellesebund-Veranstaltung
Handlungsablauf für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- Ruhe bewahren
- zuhören, nicht vorverurteilen
- das Kind/den Jugendlichen ernst nehmen und ausreden lassen, Inhalte nicht herunterspielen
- das Kind/den Jugendlichen nicht drängen, Details zu erzählen. Keine Suggestivfragen stellen
- dem Kind/Jugendlichen sagen, dass es nichts falsch gemacht hat
- keine vorschnellen Versprechungen machen
- erklären, dass weitere Personen informiert werden müssen
- die weiteren Schritte mit dem Kind/Jugendlichen absprechen
- keine Konfrontation des Täters bzw. der Täterin
- Gesprächsinhalte, Aussagen, Beobachtungen schriftlich festhalten
- Sofortige Kontaktaufnahme mit der Teamleitung der jeweiligen Bibellesebund-Veranstaltung, mit dem BLB-Leiter bzw. dem Kinderschutzbeauftragten des Bibellesebundes für die Absprache des weiteren Vorgehens
- Der BLB-Leiter holt sich ggfs. Rat von einer externen Beratungsstelle ein.
- Um das Kind/den Jugendlichen oder evtl. Betroffene zu schützen, werden keine Aussagen gegenüber Unbeteiligten oder Dritten getätigt.
6.2. Ein Kind oder ein Jugendlicher berichtet von einer Grenzüberschreitung im Rahmen der Bibellesebund-Arbeit
Dazu gehören folgende Situationen:
- Ein Kind, ein Jugendlicher oder ein Mitarbeiter beschreibt gegenüber der Leitung die Beobachtung einer missbräuchlichen Situation durch einen anderen Mitarbeiter bzw. eine andere Mitarbeiterin.
- Ein Kind, ein Jugendlicher oder ein Mitarbeiter beschreibt gegenüber der Leitung die Beobachtung einer missbräuchlichen Situation durch ein Kind oder einen Jugendlichen.
Handlungsablauf für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- Ruhe bewahren
- zuhören, nicht vorverurteilen
- das Kind/den Jugendlichen ernst nehmen und ausreden lassen, Inhalte nicht herunterspielen
- das Kind/den Jugendlichen nicht drängen, Details zu erzählen. Keine Suggestivfragen stellen
- keine vorschnellen Versprechungen machen
- erklären, dass weitere Personen informiert werden müssen
- die weiteren Schritte mit dem Kind/Jugendlichen absprechen
- keine Konfrontation des Täters / der Täterin
- Gesprächsinhalte und Aussagen schriftlich festhalten
- sofortige Kontaktaufnahme mit der Teamleitung der jeweiligen Bibellesebund-Veranstaltung, mit dem BLB-Leiter bzw. dem Kinderschutzbeauftragten des Bibellesebundes für die Absprache des weiteren Vorgehens
- Der BLB-Leiter holt ggfs. Rat von einer externen Beratungsstelle ein.
- zum Schutz des Opfers Täter / Täterin und Opfer trennen
- Um das Kind/den Jugendlichen oder evtl. Betroffene zu schützen, werden keine Aussagen gegenüber Unbeteiligten oder Dritten getätigt.
- Die Person, gegen die der Vorwurf vorliegt, sollte von der Aktivität zurückgezogen werden, bis der Sachverhalt geklärt ist und über das weitere Vorgehen entschieden wurde. Die Person wird mit Respekt und Fairness behandelt und es gilt die Unschuldsvermutung, bis ihre Schuld bewiesen ist.
Wenn die Beschwerde begründet zu sein scheint:
- Der Kinderschutzbeauftragte stellt sicher, dass alle Bedenken oder Probleme wirksam angegangen und an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden, wie es das Gesetz verlangt.
- Wenn die Person nachweislich einen sexuellen oder schweren körperlichen oder seelischen Kindesmissbrauch begangen hat, darf sie nicht länger beim Bibellesebund mitarbeiten, egal ob haupt- oder ehrenamtlich. Diese Disziplinarmaßnahme kommt zu den rechtlichen Schritten hinzu, die möglicherweise eingeleitet werden.
- Dem betroffenen Kind und seiner Familie wird Unterstützung angeboten.
- Auch anderen im Bibellesebund und in der weiteren Umgebung muss möglicherweise Unterstützung angeboten werden, um die Situation zu bewältigen.
Wenn sich die Beschwerde als unbegründet erweist:
Der Bibellesebund verpflichtet sich, alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vor den Folgen unbegründeter Anschuldigungen zu schützen. Sollte es dennoch zu solchen Anschuldigungen kommen, wird der Bibellesebund alles in seiner Macht Stehende tun, um die Person, gegen die zu Unrecht Anschuldigungen vorgebracht wurden, zu rehabilitieren
Die oben genannten Verfahren gelten auch für den Umgang mit religiösem Missbrauch. Es handelt sich um ein ernstes Problem, und dies muss in unseren Schulungen hervorgehoben werden. Wenn eine Person trotz Gesprächen weiterhin Kinder und Jugendliche religiös missbraucht, muss diese aus der Arbeit des Bibellesebundes ausgeschlossen werden.
Wir achten darauf, dass Missbrauch jeglicher Art auch nicht unter Teilnehmerinnen und Teilnehmern geschieht.
Ist der BLB-Leiter die Person, gegen die der Vorwurf erhoben wird, übernimmt der Vorsitzende des Bibellesebundes die Verantwortung für die Weiterverfolgung des Falls.
6.3. Rehabilitierung falsch beschuldigter Personen
Falsche Beschuldigungen können ihren Grund in einer bewusst falschen Anschuldigung oder in einer falsch interpretierten Situation, Äußerung oder Handlung haben. Wenn eine Person zu Unrecht beschuldigt wird, muss dies in dem Kreis all derer klargestellt und aufgearbeitet werden, die in den Fall verwickelt waren. Dazu gehören die Person, gegen die zu Unrecht eine Beschwerde vorlag, das vermeintliche Opfer, die Mitwisser, Freunde und Angehörige der beteiligten Personen, ggfs. die Freizeitgruppe, das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterteam und alle anderen, die in den Fall einbezogen oder betroffen waren oder auf andere Weise beteiligt waren. Dabei geht es darum, die Situation und deren Folgen zu bearbeiten und ein Problembewusstsein zu schaffen.
Ziel einer Rehabilitation ist die vollständige Wiederherstellung des Ansehens einer Person, gegen die zu Unrecht eine Beschwerde eingereicht wurde. Die Herausforderung besteht darin, den Verdacht so weit auszuräumen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dieser Person und den involvierten Personenkreisen wiederhergestellt werden kann.
7.1. Kinderschutzbeauftragte
Als Kinderschutzbeauftragte beim Bibellesebund wurden Carsten Staib und Steffi Reinhardt benannt. Sie können im Fall von Grenzüberschreitungen, Unsicherheiten und Fragen des weiteren Vorgehens kontaktiert werden. Sie werden die ihnen anvertrauten Fälle vertraulich behandeln und ggfs. anonymisiert Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft in Anspruch nehmen, um im konkreten Fall noch besser helfen und beraten zu können.
7.2. BLB-Leitung
Hans Widmann
Leiter des Bibellesebundes
Gemeindedienste, Freizeitarbeit
zertifizierter geistlicher Begleiter, Selah
Mobile: +43 664 3894724
7.3. BLB Vereins-Vorsitzender
7.4. Externe Beratungs- und Beschwerdestelle
Marina Alisch, Fachstelle bio-psycho-soziale Gesundheit
+43 660 9702083 office@lebens-wert.at
Wo finden Kinder und Jugendliche innerhalb unserer Bibellesebund-Veranstaltungen Hilfe? Wo haben sie die Möglichkeit, Übergriffe zu melden, Beschwerde einzureichen?
9.1. Freizeiten
- Freizeitleitung
- Kinderschutzbeauftragte des Bibellesebundes (Handynummern sind an zentraler Stelle ausgehängt)
9.2. Gemeindeveranstaltung
- Gruppenleiterin, Gruppenleiter aus der Gemeinde
- Hauptamtliche des Bibellesebundes
- BLB-Leiter
9.3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander
- Teamleitung
- Kinderschutzbeauftragte des Bibellesebundes
- BLB-Leiter
- externe Beschwerdestelle
Trotz aller Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen können bei jeder unserer Aktivitäten unvorhergesehene Krisensituationen auftreten, die sowohl Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor außergewöhnlich hohe Herausforderungen stellen. Das können Sach- oder Personenschäden sein, Unfall, Brand, Panikausbrüche, Vermisste, Verletzte oder Todesfälle, aber auch Krisen durch heftige Naturerscheinungen wie Sturm, Hochwasser, Erdbeben usw. Die Liste an Krisensituationen ließe sich endlos weiterführen und im Grunde muss in jeder dieser Situationen individuell gehandelt werden. Darum kann die folgende Anleitung nur als grober Handlungsplan gesehen werden, der helfen soll, in schwierigen Situationen möglichst ruhig, besonnen und angemessen handeln zu können, Not zu lindern, Personen zu retten und die Gesamtgruppe im Blick zu behalten. Wichtig ist nur, dass die Verantwortlichen jeder Bibellesebund-Aktivität mit diesem Handlungsplan vertraut genug sind, um im Ernstfall schnell und der Situation entsprechend reagieren zu können.
- Ruhe bewahren
- Alarmiert den Rettungsdienst / die Feuerwehr: (europaweit über 112 ohne Ortsvorwahl/Ländervorwahl)
- Wo seid ihr?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Personen sind verletzt und welcher Art sind die Verletzungen?
- Welche Hilfen werden benötigt?
- Rückrufnummer austauschen (Handynummer der jeweiligen Leitung)
- Warten auf Nachfragen
- Ab jetzt ständige Erreichbarkeit sicherstellen! (Handy aufgeladen!?)
- Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe-Maßnahmen. Beachtet: Die eigene Sicherheit hat immer Vorrang! Macht die eintreffenden Rettungskräfte auf Verletzte aufmerksam.
- Bringt alle (unverletzten) Beteiligten aus der unmittelbaren Gefahrenzone an einen vorerst sicheren Ort, sofern dies ohne Gefahr für euch selbst möglich ist. Stellt die Betreuung/Aufsicht sicher.
- Versucht ruhig zu werden und sorgt in eurer Gruppe für Ruhe.
- Wichtig! Eure Kinder und Jugendlichen haben sofort ein großes Bedürfnis, mit ihren Eltern zu kommunizieren. Weist diese deutlich darauf hin, WAS (kein Bildmaterial!) sie jetzt WIE und mit WEM (keine sozialen Medien usw.) kommunizieren dürfen. Auf diese Weise nehmt ihr das nachvollziehbare Bedürfnis der Teilnehmenden ernst und behaltet trotzdem einigermaßen die Kontrolle über die externe Kommunikation. Das Aussprechen eines generellen Handyverbotes ergibt keinen Sinn bzw. wird nicht funktionieren!
- Keine Informationen eigenständig an Presse, Fernsehen, Radio etc. weitergeben! Das übernimmt der BLB-Leiter oder im Falle seiner Verhinderung oder Involvierung der Vorstand.
- Ruft bei der für euch zuständigen Rettungsleitstelle an. Bittet diese, euch jemanden vom Kriseninterventionsteam zu schicken. Gebt dabei die Handynummer eurer Teamleitung weiter.
- Ruft den Bibellesebund an (vorrangig den BLB-Leiter oder die Kinderschutzbeauftragten). Diese kümmern sich dann – in Ab- und Rücksprache mit euch – um das weitere Vorgehen.
- Die Leitung bzw. der Vorstand des Bibellesebundes setzt sich jetzt zusammen und wird alle weiteren notwendigen Maßnahmen koordinieren und in die Wege leiten. Unter Umständen macht sich ein Mitglied der Leitung/des Vorstands sofort auf den Weg zu euch, um euch zu unterstützen.
- Ab jetzt müssen Informationen zwischen euch und der BLB-Leitung regelmäßig ausgetauscht werden.
- Dokumentiert, wenn möglich, so viel, wie euch ein- und auffällt zur späteren Nachverfolgung.
- Informiert, wenn nicht schon geschehen, die örtliche Polizei. Protokolle braucht ihr nicht zu unterschreiben, wenn ihr nicht genau versteht, was dort steht. Verlangt im Ausland auf alle Fälle eine Übersetzung.
- Die nur sekundär betroffenen Gruppenmitglieder sollten jetzt an einen geschützten Ort (zum Beispiel Freizeithaus, Camp etc.) gebracht werden. Außer autorisierten Personen (Polizei, Notfallseelsorge etc.) solltet ihr niemandem dort Zutritt gewähren.
- Versucht in diese für euch alle völlig unnormale Zeit so viel Normalität wie möglich zu bringen.
Berichtsformular Schaden / Missbrauch
Vertraulich!
Meldung eines Schadens oder Missbrauchs bzw. eines mutmaßlichen Schadens oder Missbrauchs bzgl. einer Teilnehmerin, eines Teilnehmers bei einer Bibellesebund-Veranstaltung
Dieses Formular ist von der leitenden Person auszufüllen, die zum Zeitpunkt der Meldung vor Ort war. Es ist so bald wie möglich auszufüllen, spätestens 3 Stunden nach dem Vorfall.
WICHTIG: nicht in Anwesenheit des betroffenen Kindes oder Jugendlichen ausfüllen!
Berichtsformular Vorfall / Unfall
Dieses Formular ist von der leitenden Person, die zum Zeitpunkt des Unfalls/Vorfalls vor Ort war, auszufüllen und an den BLB-Leiter bzw. einen der Kinderschutzbeauftragten zu senden.
Bei schwerwiegenden Vorfällen sollte der BLB-Leiter bzw. der Kinderschutzbeauftragte sofort informiert werden.
